Mediation

Als Vorstufe zu einem gerichtlichen Verfahren oder ergänzend kann auch eine "Mediation" durchgeführt werden. Kennzeichnend für die Mediation ist die gemeinsame Herausarbeitung der gegenseitigen Interessen und die gemeinsame Gestaltung einer angemessenen und ausgewogenen Regelung aller streitigen Punkte.

Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Ehegatten für Lösungsvorschläge offen und fähig sind, von vermeintlich festgefügten Standpunkten abrücken zu können. Beide Ehegatten müssen also einer rationalen Argumentationsführung zugänglich sein.

Wir bieten ihnen an, dass wir mit Ihnen in einem oder mehreren Gesprächen, in Anwesenheit beider Ehegatten oder noch eines weiteren Rechtsanwalts eine sinnvolle und auf den Einzelfall optimal zugeschnittene Trennungs- und Scheidungsvereinbarung entwickeln.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich, selbst bei vorheriger Verhärtung der gegenseitigen Standpunkte, oft vermeintlich zunächst aussichtslos erscheinende Konflikte dadurch auflösen lassen, dass offen, fair und ehrlich die gegenseitigen Interessenstandpunkte kommuniziert werden.

Aber selbst wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, was manchmal unvermeidlich ist, sind Rechtsanwälte und Richter heute zunehmend darauf geschult, auf eine einvernehmliche Regelung hinzuwirken und die Technik der "Mediation" in jeder Phase des Verfahrens nutzbringend einzusetzen.

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